* TFP – Time for Picture / Time for Print
Tfp-Vertrag
- 1 Gegenstand der TFP-Vereinbarung
Das Model überträgt dem Fotografen unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung, Bildbearbeitung und Veröffentlichung an den beim Shooting am SIEHE OBEN durch den Fotografen von dem Model angefertigten Aufnahmen; hiervon ausgenommen ist eine kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder. Dieses muss vom Model ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Jegliche Nutzung der entstandenen Aufnahmen, die geeignet sind, dem Ruf des Models oder des Fotografen zu schaden, ist hierbei ausgeschlossen.
- 2 Namensnennung
Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen. Die Nennung des echten Vor- und Nachnamen ist allerdings nur gestattet, wenn es das Model ausdrücklich erlaubt. Mit dem Model wird vereinbart, folgenden Namen bei beabsichtigter Namensnennung zu nutzen:
Namensnennung bei Veröffentlichungen: SIEHE OBEN
- 3 Honorar
Das Model erhält vom Fotografen im Zeitraum von 14 Tagen nach Anfertigung der Fotos eine Auswahl von mindestens zwei Aufnahmen der gemeinsam angefertigten und ggf. bearbeiteten Bilder vom Fotografen auf einer CD/DVD bzw. als Download. Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden. Die Übertragung von Bildrechten an Dritte oder die kommerzielle Nutzung durch das Model ist allerdings ausgeschlossen. Das Logo des Fotografen darf nicht beseitigt werden, falls eines eingesetzt wurde. Hierdurch sind jegliche weitere Ansprüche des Models abgegolten.
- 4 Arbeitsverhältnis
Dem Model ist bekannt, dass durch die vorliegende TFP-Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis entsteht.
- 5 Veröffentlichungen / Fremdbearbeitung
Der Fotograf wird bei Eignung einige Fotos in sein eigenes Portfolio (Facebook, Instagram, Website u.ä.) aufnehmen. Eine Fremdbearbeitung der Bilder zu Veröffentlichungszwecken durch das Model ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Fotografen zulässig. Damit soll die eigene künstlerische Bildbearbeitung und der Stil des Fotografen vor Verfälschung geschützt werden. Eine Namensnennung des Fotografen bei genehmigter Fremdbearbeitung muss erfolgen.
- 6 Sonstige Absprachen
Das Model erhält von dem Fotografen ein beidseitig unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung gilt auch für eventuell nachfolgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Beim Shooting können beide Parteien Körperhaltungen und Bildideen vorschlagen oder ablehnen. Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- 7 Datenschutz
Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Fotografen (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem Fotografen (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail dem Vertragspartner übermitteln.